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Informationspflicht für Bürgermeister*innen zur Wählerevidenz
Verordnung vom 24.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Bürgermeister*innen die Bevölkerung über die Möglichkeit informieren müssen, das Wählerverzeichnis zu prüfen. In größeren Gemeinden ist eine offizielle Kundmachung nach § 26 NRWO erforderlich, in kleineren reicht ein Hinweis.
Bundesministerium für Inneres10/24/2012XXIV
Wahl

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Bürgermeister*innen die Bevölkerung über die Möglichkeit informieren müssen, das Wählerverzeichnis zu prüfen. In größeren Gemeinden ist eine offizielle Kundmachung nach § 26 NRWO erforderlich, in kleineren reicht ein Hinweis.

Schwerpunkte

  • Bürgermeister*innen müssen die Gemeinde über die Möglichkeit informieren, die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses zu prüfen.
  • In Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern ist eine offizielle Kundmachung nach § 26 NRWO vorzunehmen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mikl-Leitner Johanna, Mag. © Markus Hintzen

Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Landeshauptfrau von Niederösterreich

3 - Niederösterreich



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