Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Veranstaltungstechnik fest und definiert zusätzliche Urlaub- und Weihnachtszuschüsse sowie einen Stundensatz für Überstunden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/29/2012XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Veranstaltungstechnik fest und definiert zusätzliche Urlaub- und Weihnachtszuschüsse sowie einen Stundensatz für Überstunden.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Republik Österreich und gilt für alle Lehrbetriebe im Bereich Veranstaltungstechnik, sofern kein Kollektivvertrag nach § 18 Abs. 4 ArbVG besteht.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Lehrjahr 504 €, 2. Lehrjahr 648 €, 3. Lehrjahr 802 € und 4. Lehrjahr 1 039 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.