<!--[-->Ergänzung von Tapentadol in der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2012)<!--]-->
Ergänzung von Tapentadol in der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2012)
Verordnung vom 30.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Oktober 2012 fügt Tapentadol mit einer Grenzmenge von 20 Einheiten in die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung ein.
Bundesministerium für Gesundheit10/30/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Oktober 2012 fügt Tapentadol mit einer Grenzmenge von 20 Einheiten in die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 28b des Suchtmittelgesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderung.
  • Im Anhang I der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung wird zwischen den bereits gelisteten Substanzen Sufentanil (0,01) und Thebacon (3,00) die neue Zeile „Tapentadol 20,0“ eingefügt.
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