Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. Oktober 2012 fügt Tapentadol mit einer Grenzmenge von 20 Einheiten in die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung ein.Bundesministerium für Gesundheit10/30/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. Oktober 2012 fügt Tapentadol mit einer Grenzmenge von 20 Einheiten in die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 28b des Suchtmittelgesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderung.
- Im Anhang I der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung wird zwischen den bereits gelisteten Substanzen Sufentanil (0,01) und Thebacon (3,00) die neue Zeile „Tapentadol 20,0“ eingefügt.
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