Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2013 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten für 2013
Verordnung vom 30.10.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 legt fest, welche Rechtsträger im Jahr 2013 als außerbudgetäre Einheiten des Bundes gelten und tritt am 31. Oktober 2012 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen10/30/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 legt fest, welche Rechtsträger im Jahr 2013 als außerbudgetäre Einheiten des Bundes gelten und tritt am 31. Oktober 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Rechtsträger im Jahr 2013 als außerbudgetäre Einheiten des Bundes gelten, basierend auf der Auflistung aus der Verordnung von 2012.
- Die Verordnung tritt am 31. Oktober 2012 in Kraft und gilt für das gesamte Jahr 2013.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.