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Luftverkehr‑Lärmimmissionsschutzverordnung (LuLärmIV)
Verordnung vom 31.10.2012

Zusammenfassung

Die LuLärmIV legt fest, wann Fluglärm an Flughäfen zulässig ist und welche Schallschutzmaßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte zu ergreifen sind. Sie gilt seit dem 1. November 2012.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/31/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Gesundheit

Zusammenfassung

Die LuLärmIV legt fest, wann Fluglärm an Flughäfen zulässig ist und welche Schallschutzmaßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte zu ergreifen sind. Sie gilt seit dem 1. November 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage des Luftfahrtgesetzes erlassen.
  • Sie gilt für zivile Flughäfen, militärische Flugplätze, die zivilen Flugverkehr unterstützen, und für Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP‑G 2000 unterliegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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