Fachkräfteverordnung 2013 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 05.11.2012Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2013 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften im Jahr 2013 eine Beschäftigung erlauben. Sie enthält eine Liste von 24 Berufen, die nach der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice klassifiziert sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/5/2012XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2013 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften im Jahr 2013 eine Beschäftigung erlauben. Sie enthält eine Liste von 24 Berufen, die nach der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice klassifiziert sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Zulassung ausländischer Fachkräfte bildet.
- Sie definiert 24 Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2013 beschäftigt werden dürfen.
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