Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2013 einen neuen Lohnzuschlag von 1,5‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivlohns fest, um Kosten für die betriebliche Vorsorgekasse und Verwaltung zu decken.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2013 einen neuen Lohnzuschlag von 1,5‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivlohns fest, um Kosten für die betriebliche Vorsorgekasse und Verwaltung zu decken.Schwerpunkte
- Ein neuer Lohnzuschlag wird eingeführt, der für jede Kalenderwoche im Jahr 2013 das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns beträgt.
- Der Zuschlag deckt die Aufwendungen für Abfertigungsbeiträge an die betriebliche Vorsorgekasse sowie anteilige Verwaltungskosten ab.
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