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Namensänderung des Hilfswerks Salzburg in der Verordnung für Sachwalterschaft
Verordnung vom 14.02.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bezeichnung des Vereins „Salzburger Hilfswerk – Verein für Sachwalterschaft“ in „Hilfswerk Salzburg – Sachwalterschaft und Bewohnervertretung“ in § 1 Abs. 1 Z 3 und § 2 Z 3.
Bundesministerium für Justiz2/14/2012XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bezeichnung des Vereins „Salzburger Hilfswerk – Verein für Sachwalterschaft“ in „Hilfswerk Salzburg – Sachwalterschaft und Bewohnervertretung“ in § 1 Abs. 1 Z 3 und § 2 Z 3.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des Vereins wird in § 1 Abs. 1 Z 3 von „Salzburger Hilfswerk – Verein für Sachwalterschaft“ zu „Hilfswerk Salzburg – Sachwalterschaft und Bewohnervertretung“ geändert.
  • Die gleiche Namensänderung wird in § 2 Z 3 vorgenommen.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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