Einrichtung einer Abschnittsgeschwindigkeitsmessung (Section Control) auf der A8 zwischen Aistersheim‑Weibern
Verordnung vom 09.11.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein Streckenabschnitt der A8 zwischen km 34,88 und km 38,20 mit bildgebender Technik zur Messung der durchschnittlichen Fahrzeuggeschwindigkeit überwacht wird. Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/9/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein Streckenabschnitt der A8 zwischen km 34,88 und km 38,20 mit bildgebender Technik zur Messung der durchschnittlichen Fahrzeuggeschwindigkeit überwacht wird. Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.Schwerpunkte
- Der überwachte Streckenabschnitt liegt zwischen km 34,88 und km 38,20 auf der A8 (Innkreis) für beide Fahrtrichtungen.
- Die Messung erfolgt mittels einer bildgebenden technischen Einrichtung, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit erfasst.
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