Änderung der Verordnung über die Eignungsfeststellung von Vereinen für Sachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter
Verordnung vom 14.11.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Regeln, nach denen Vereine als Sachwalter, Patientenanwälte oder Bewohnervertreter eingesetzt werden. Sie legt fest, in welchen Bundesländern und Bezirksgerichten die jeweiligen Vertretungsnetze zuständig sind – mit zeitlich befristeten Anpassungen zwischen 2013 und 2014.Bundesministerium für Justiz11/14/2012XXIV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Regeln, nach denen Vereine als Sachwalter, Patientenanwälte oder Bewohnervertreter eingesetzt werden. Sie legt fest, in welchen Bundesländern und Bezirksgerichten die jeweiligen Vertretungsnetze zuständig sind – mit zeitlich befristeten Anpassungen zwischen 2013 und 2014.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeitsbereiche des "Verein VertretungsNetz" für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung werden festgelegt – zunächst für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie für ausgewählte Bezirksgerichtsbezirke.
- Ab dem 1. Juli 2014 gilt die gleiche Aufzählung mit einer leichten Anpassung (z. B. Aufnahme des Bezirks Oberndorf).
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