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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen
Verordnung vom 14.11.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 455 € im 1. Jahr, 650 € im 2. Jahr und 910 € im 3. Jahr. Zusätzlich erhalten alle Lehrlinge einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer vollen Monatsvergütung. Die Regelung gilt seit dem 1. November 2012 für ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2012XXIV
Ausbildung
Arbeitsrecht
Kraftfahrzeugverleih
Lehrlingsentschädigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 455 € im 1. Jahr, 650 € im 2. Jahr und 910 € im 3. Jahr. Zusätzlich erhalten alle Lehrlinge einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer vollen Monatsvergütung. Die Regelung gilt seit dem 1. November 2012 für ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und betrifft alle Kraftfahrzeugverleihunternehmungen, die Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau ausbilden.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 455 € im ersten Lehrjahr, 650 € im zweiten und 910 € im dritten Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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