Befristete Beschäftigung von Ausländer*innen im Wintertourismus (Verordnung 379/2012)
Verordnung vom 20.11.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 710 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren Befristungsdauer bis maximal 24 Wochen. Zusätzlich gibt es ein Sonderkontingent von 35 Plätzen für die Steiermark während der Alpinen Schiweltmeisterschaft, wobei die Bewilligungen dort höchstens sechs Wochen gelten dürfen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2012XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 710 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren Befristungsdauer bis maximal 24 Wochen. Zusätzlich gibt es ein Sonderkontingent von 35 Plätzen für die Steiermark während der Alpinen Schiweltmeisterschaft, wobei die Bewilligungen dort höchstens sechs Wochen gelten dürfen.Schwerpunkte
- Für den Wintertourismus wird ein Gesamtkontingent von 1 710 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 24 Wochen gelten und dürfen nicht nach dem 15. Mai 2013 enden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.