Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 44. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die aktuelle Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt veraltete Monographien auf.Bundesministerium für Gesundheit11/20/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 44. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die aktuelle Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt veraltete Monographien auf.Schwerpunkte
- Der erste Paragraph legt fest, dass die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2011, Nachtrag 7.3) in Kraft tritt.
- Der zweite Paragraph bestimmt, dass alle bisherigen Monographien und Texte des Europäischen sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft gesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.