Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2013 auf 1,028 fest. Dieser Faktor wird nach dem Richtwert des ASVG ermittelt und gilt für Beiträge sowie Leistungen der Sozialversicherung im Jahr 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2012XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2013 auf 1,028 fest. Dieser Faktor wird nach dem Richtwert des ASVG ermittelt und gilt für Beiträge sowie Leistungen der Sozialversicherung im Jahr 2013.Schwerpunkte
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2013 wird auf 1,028 festgesetzt.
- Der Faktor bestimmt die Höhe von Beiträgen und Leistungen im Sozialversicherungssystem für das gesamte Kalenderjahr 2013.
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