Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, Zuschläge und Sonderzahlungen sowie Pflichten der Arbeitgeber.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, Zuschläge und Sonderzahlungen sowie Pflichten der Arbeitgeber.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif definiert drei Lohnstufen: 9,04 €, 10,06 € und 13,20 € pro Stunde, je nach Qualifikation und Tätigkeit.
- Für die in § 2 genannten Tätigkeiten wird ein Zuschlag von 7 % auf den jeweiligen Stundenlohn angewendet.
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