Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2013 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugsservice, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie allgemeine Hausarbeit.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2013 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugsservice, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie allgemeine Hausarbeit.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sowie deren Arbeitgeber*innen.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die genannten Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 89,20 €, der ab dem achten Geschoss für jedes weitere Geschoss um 6,40 € steigt.
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