Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2013 neue Beitragssätze für die Bauern‑Sozialversicherung und die Höchstbeitragsgrundlage für Beamte fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/29/2012XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2013 neue Beitragssätze für die Bauern‑Sozialversicherung und die Höchstbeitragsgrundlage für Beamte fest.Schwerpunkte
- Die Hundertsätze für das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz werden für 2013 auf neun Stufen zwischen 17,42075 % und 2,78249 % festgelegt.
- Ab dem 1. Jänner 2013 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 440,00 € festgesetzt.
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