Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Haus- und Anlagenbetreuer in Oberösterreich fest, definiert wer darunter fällt und bestimmt Pauschalbeträge für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugs‑, Garten‑, Heizungs‑ und allgemeine Hausarbeiten. Zusätzlich regelt sie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse sowie Sonderzuschläge für Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Haus- und Anlagenbetreuer in Oberösterreich fest, definiert wer darunter fällt und bestimmt Pauschalbeträge für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugs‑, Garten‑, Heizungs‑ und allgemeine Hausarbeiten. Zusätzlich regelt sie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse sowie Sonderzuschläge für Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst später einem solchen beitreten.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die genannten Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 105,65 €, plus 12,89 € für jede weitere Aufzugshalle über dem siebten Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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