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Mauttarifverordnung 2012 – Festsetzung der Mauttarife nach Emissionsklassen Verordnung vom 11/30/2012
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/30/2012XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest und differenziert sie nach Emissionsklassen, Fahrzeugachsen sowie zeitlichen und streckenbezogenen Zuschlägen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung teilt die Fahrzeuge in vier Tarifgruppen (A‑D) ein, die sich nach den Euro‑Emissionsklassen (Euro VI, EEV, Euro IV/V, Euro 0‑III) richten.
  • Für Fahrzeuge mit zwei Achsen wird ein Grundkilometertarif festgelegt: Gruppe A = 14,9 Cent/km, B = 15,5 Cent/km, C = 17,0 Cent/km, D = 19,3 Cent/km (ohne Umsatzsteuer).
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
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