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Mauttarifverordnung 2012 – Festsetzung der Mauttarife nach Emissionsklassen
Verordnung vom 30.11.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest und differenziert sie nach Emissionsklassen, Fahrzeugachsen sowie zeitlichen und streckenbezogenen Zuschlägen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/30/2012XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest und differenziert sie nach Emissionsklassen, Fahrzeugachsen sowie zeitlichen und streckenbezogenen Zuschlägen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung teilt die Fahrzeuge in vier Tarifgruppen (A‑D) ein, die sich nach den Euro‑Emissionsklassen (Euro VI, EEV, Euro IV/V, Euro 0‑III) richten.
  • Für Fahrzeuge mit zwei Achsen wird ein Grundkilometertarif festgelegt: Gruppe A = 14,9 Cent/km, B = 15,5 Cent/km, C = 17,0 Cent/km, D = 19,3 Cent/km (ohne Umsatzsteuer).
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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