Einführung eines Jahreszinssatzes für die Besteuerung von Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen
Verordnung vom 30.11.2012Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Sachbezugswerteverordnung und führt einen jährlichen Prozentsatz ein, mit dem die Zinsersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen berechnet wird. Bis zu 7 300 Euro Zinsersparnis entsteht kein Sachbezug; darüber hinaus wird nur der übersteigende Betrag besteuert.Bundesministerium für Finanzen11/30/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Sachbezugswerteverordnung und führt einen jährlichen Prozentsatz ein, mit dem die Zinsersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen berechnet wird. Bis zu 7 300 Euro Zinsersparnis entsteht kein Sachbezug; darüber hinaus wird nur der übersteigende Betrag besteuert.Schwerpunkte
- Ein jährlicher Prozentsatz wird festgelegt, um die Zinsersparnis bei unverzinslichen und zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen sowie Arbeitgeberdarlehen zu berechnen.
- Der Prozentsatz wird aus dem durchschnittlichen Euribor‑Wert des Vorjahres ermittelt, um 0,75 Prozentpunkte erhöht und kaufmännisch auf halbe Prozentpunkte gerundet.
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