<!--[-->Novelle der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO‑Novelle 2012)<!--]-->
Novelle der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO‑Novelle 2012)
Verordnung vom 30.11.2012

Zusammenfassung

Die Novelle 397/2012 verschärft die Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten und legt neue Pflichten für Hersteller, Vertreiber und Marktüberwachung fest. Sie trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/30/2012XXIV
Umwelt
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Novelle 397/2012 verschärft die Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten und legt neue Pflichten für Hersteller, Vertreiber und Marktüberwachung fest. Sie trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Geräte höchstens 0,1 % Blei, Quecksilber, Chrom, Cadmium bzw. 0,01 % Cadmium pro Werkstoff enthalten.
  • Die Verordnung definiert neue Gerätekategorien wie ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, ortsfeste Großanlagen, Kabel, Vertreiber und Wirtschaftsakteure.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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