Zusammenfassung
Die Novelle 397/2012 verschärft die Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten und legt neue Pflichten für Hersteller, Vertreiber und Marktüberwachung fest. Sie trat am 1. Januar 2013 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/30/2012XXIV
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Novelle 397/2012 verschärft die Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten und legt neue Pflichten für Hersteller, Vertreiber und Marktüberwachung fest. Sie trat am 1. Januar 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Geräte höchstens 0,1 % Blei, Quecksilber, Chrom, Cadmium bzw. 0,01 % Cadmium pro Werkstoff enthalten.
- Die Verordnung definiert neue Gerätekategorien wie ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, ortsfeste Großanlagen, Kabel, Vertreiber und Wirtschaftsakteure.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.