<!--[-->Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen (Meldepflichten für Studien‑ und Personaldaten)<!--]-->
Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen (Meldepflichten für Studien‑ und Personaldaten)
Verordnung vom 03.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 erweitert die Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen um Meldepflichten: halbjährliche Meldungen von Studierendendaten und jährliche Meldungen von Personaldaten an das Ministerium über AQ Austria, anschließend Weiterleitung an Statistik Österreich. Inkrafttreten am 1. November 2012.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/3/2012XXIV
Bildung
Statistik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 erweitert die Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen um Meldepflichten: halbjährliche Meldungen von Studierendendaten und jährliche Meldungen von Personaldaten an das Ministerium über AQ Austria, anschließend Weiterleitung an Statistik Österreich. Inkrafttreten am 1. November 2012.

Schwerpunkte

  • Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria behält ihr Informationsrecht gegenüber den Fachhochschulen bei, das durch diese Verordnung nicht eingeschränkt wird.
  • Für die Codierung von Staaten müssen die von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung über AQ Austria bekannt gemachten Codes verwendet werden; die Fachhochschulen müssen bei Datenübermittlung die technischen Vorgaben von AQ Austria einhalten.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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