Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen (Meldepflichten für Studien‑ und Personaldaten)
Verordnung vom 03.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 erweitert die Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen um Meldepflichten: halbjährliche Meldungen von Studierendendaten und jährliche Meldungen von Personaldaten an das Ministerium über AQ Austria, anschließend Weiterleitung an Statistik Österreich. Inkrafttreten am 1. November 2012.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/3/2012XXIV
Bildung
Statistik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 erweitert die Bildungsdokumentationsverordnung‑Fachhochschulen um Meldepflichten: halbjährliche Meldungen von Studierendendaten und jährliche Meldungen von Personaldaten an das Ministerium über AQ Austria, anschließend Weiterleitung an Statistik Österreich. Inkrafttreten am 1. November 2012.Schwerpunkte
- Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria behält ihr Informationsrecht gegenüber den Fachhochschulen bei, das durch diese Verordnung nicht eingeschränkt wird.
- Für die Codierung von Staaten müssen die von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung über AQ Austria bekannt gemachten Codes verwendet werden; die Fachhochschulen müssen bei Datenübermittlung die technischen Vorgaben von AQ Austria einhalten.
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