<!--[-->Heimarbeitstarif für chemische Erzeugnisse<!--]-->
Heimarbeitstarif für chemische Erzeugnisse
Verordnung vom 17.02.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag des chemischen Gewerbes, ergänzt um einen 10 %‑Zuschlag, und gilt ab dem 1. Jänner 2012 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/17/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag des chemischen Gewerbes, ergänzt um einen 10 %‑Zuschlag, und gilt ab dem 1. Jänner 2012 im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt ist.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet und basieren auf dem in Lohnstufe 3 festgelegten Stundenlohn von 7,11 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.