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Eignungsprüfungsverordnung – Inneres (2012/2013)
Verordnung vom 04.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt einheitliche Eignungsprüfungen für Bewerber*innen des Exekutivdienstes und für Sonderverwendungen, definiert Testarten, Zuständigkeiten und den Umgang mit Daten. Sie trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres12/4/2012XXIV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt einheitliche Eignungsprüfungen für Bewerber*innen des Exekutivdienstes und für Sonderverwendungen, definiert Testarten, Zuständigkeiten und den Umgang mit Daten. Sie trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass Aufnahmewerbende für den Exekutivdienst und Bewerber*innen für Sonderverwendungen einer körperlichen und geistigen Eignungsprüfung unterzogen werden.
  • Sie definiert die Zielgruppen: Aufnahmewerbende (Bewerber*innen für den Exekutivdienst) und Bewerber*innen für Sonderverwendungen, jeweils mit spezifischen Eignungsanforderungen.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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