Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einheitliche Eignungsprüfungen für Bewerber*innen des Exekutivdienstes und für Sonderverwendungen, definiert Testarten, Zuständigkeiten und den Umgang mit Daten. Sie trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Inneres12/4/2012XXIV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einheitliche Eignungsprüfungen für Bewerber*innen des Exekutivdienstes und für Sonderverwendungen, definiert Testarten, Zuständigkeiten und den Umgang mit Daten. Sie trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass Aufnahmewerbende für den Exekutivdienst und Bewerber*innen für Sonderverwendungen einer körperlichen und geistigen Eignungsprüfung unterzogen werden.
- Sie definiert die Zielgruppen: Aufnahmewerbende (Bewerber*innen für den Exekutivdienst) und Bewerber*innen für Sonderverwendungen, jeweils mit spezifischen Eignungsanforderungen.
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