<!--[-->Militärluftfahrt‑Personalverordnung 2012 – Regelung von Personalausweisen und Befähigungen<!--]-->
Militärluftfahrt‑Personalverordnung 2012 – Regelung von Personalausweisen und Befähigungen Verordnung vom 12/4/2012
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/4/2012XXIV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Militärluftfahrt‑Personalausweise ausgestellt werden, welche Befähigungen sie enthalten und wie deren Gültigkeit sowie regelmäßige Überprüfungen geregelt sind.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport stellt Militärluftfahrt‑Personalausweise aus, die für jede Tätigkeit in der Militärluftfahrt erforderlich sind.
  • Ausweise sind grundsätzlich unbefristet gültig, jedoch müssen die eingetragenen Befähigungen alle 12 Monate (für Piloten und Flugschüler) bzw. 24 Monate (für andere Luftfahrtberufe) periodisch überprüft werden.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

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