<!--[-->Aufwandersatzverordnung 2013 – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung 2013 – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen
Verordnung vom 04.12.2012

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge für gesetzliche Interessenvertretungen und Berufsvereinigungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge für gesetzliche Interessenvertretungen und Berufsvereinigungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Verfahren erster Instanz einen Pauschalbetrag von 250 € fest, der bis zur ersten mündlichen Verhandlung (Tagsatzung) oder bis zum Erlass eines Zahlungsbefehls gilt.
  • Für das weitere Verfahren in erster Instanz sowie für das Berufungs- und Rekursverfahren wird ein Pauschalbetrag von 435 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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