Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Stellungskommissionen für die Ergänzungsbereiche der österreichischen Bundesländer zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/5/2012XXIV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Stellungskommissionen für die Ergänzungsbereiche der österreichischen Bundesländer zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft für jedes Bundesland eine oder mehrere Stellungskommissionen, die für die Verwaltung des jeweiligen Ergänzungsbereiches zuständig sind.
- Im Ergänzungsbereich Burgenland werden die Freistädte Eisenstadt und Rust sowie die politischen Bezirke Eisenstadt‑Umgebung, Mattersburg, Neusiedl am See und Oberpullendorf der Stellungskommission in Wien zugeordnet; die Bezirke Güssing, Jennersdorf und Oberwart der Kommission in Steiermark.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.