Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Kalenderjahr 2013 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens: 238 €, 334 € bzw. 355 € pro potenziell zu beschäftigender Person.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Kalenderjahr 2013 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens: 238 €, 334 € bzw. 355 € pro potenziell zu beschäftigender Person.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Höhe der Ausgleichstaxe für das Jahr 2013 fest.
- Für Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten beträgt die monatliche Taxe 238 Euro pro zu beschäftigender Person.
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