Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest und definiert Grundbeträge pro Quadratmeter sowie Zuschläge für Material, Nacht‑ und Sonderarbeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest und definiert Grundbeträge pro Quadratmeter sowie Zuschläge für Material, Nacht‑ und Sonderarbeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Vorarlberg für alle Hausbesorger/innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Grundlohn pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räume beträgt 0,2347 €; für das Reinigen von Gehsteigen gilt ein höherer Satz von 0,4341 €.
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