Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Vorarlberg fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsleistungen und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Vorarlberg fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsleistungen und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im Bundesland Vorarlberg für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden und deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 86,26 € für bis zu vier Stockwerke und 5,37 € pro weiterem Stockwerk festgelegt.
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