Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie bestimmt Mindeststundenlohn, Zuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2013 bis zu einer Aufhebung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie bestimmt Mindeststundenlohn, Zuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2013 bis zu einer Aufhebung.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg.
- Sachlich gilt er für alle Heimarbeiten im Bereich der Kettenstichstickerei.
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