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Heimarbeitstarif für Schifflistickerei in Vorarlberg (ab 01.01.2013)
Verordnung vom 06.12.2012

Zusammenfassung

Der Verordnung legt einen Tarif für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei im Bundesland Vorarlberg fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Inkrafttreten ab dem 1. Jänner 2013 und die jeweiligen Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Verordnung legt einen Tarif für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei im Bundesland Vorarlberg fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Inkrafttreten ab dem 1. Jänner 2013 und die jeweiligen Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber aus Industrie/Gewerbe sowie die jeweiligen Heimarbeiter/innen, sofern keine abweichenden Gesamtarbeitsverträge bestehen.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Bundeseinigungsamt nach § 36 des Heimarbeitsgesetzes aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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