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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 1. Jänner 2013)
Verordnung vom 06.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger in Tirol fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Wohnfläche und Gehsteig, Materialzuschläge sowie Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger in Tirol fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Wohnfläche und Gehsteig, Materialzuschläge sowie Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Grundlohn beträgt 0,239 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Für die Reinigung von Gehsteigen wird 0,4514 € pro Quadratmeter berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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