Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2013 in Tirol Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2013 in Tirol Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Tirol und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 86,12 € für bis zu vier Geschosse; jedes weitere Geschoss wird mit 5,38 € zusätzlich vergütet.
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