<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg
Verordnung vom 06.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest. Sie definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter Wohnfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest. Sie definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter Wohnfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2013.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Salzburg für alle Hausbesorger/innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Die Grundvergütung beträgt 0,2389 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,4366 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.