Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest. Sie definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter Wohnfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest. Sie definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter Wohnfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Salzburg für alle Hausbesorger/innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Die Grundvergütung beträgt 0,2389 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,4366 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteis.
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