Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2013 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Salzburg fest, inklusive detaillierter Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2013 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Salzburg fest, inklusive detaillierter Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Salzburg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betroffenen monatlich 103,10 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 9 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.