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Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte (gültig ab 01.01.2013)
Verordnung vom 07.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Januar 2013 verbindliche Mindestlohn‑Tarife für alle im privaten Haushalt Beschäftigten fest und regelt Zuschläge, Naturalbezüge sowie Abrechnungs­pflichten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Januar 2013 verbindliche Mindestlohn‑Tarife für alle im privaten Haushalt Beschäftigten fest und regelt Zuschläge, Naturalbezüge sowie Abrechnungs­pflichten.

Schwerpunkte

  • Ein verbindlicher Mindestlohntarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten seit dem 1. Januar 2013.
  • Der Lohn wird in drei Qualifikationsstufen (a, b, c) nach Berufsjahren und Ausbildung differenziert.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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