Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Januar 2013 verbindliche Mindestlohn‑Tarife für alle im privaten Haushalt Beschäftigten fest und regelt Zuschläge, Naturalbezüge sowie Abrechnungspflichten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Januar 2013 verbindliche Mindestlohn‑Tarife für alle im privaten Haushalt Beschäftigten fest und regelt Zuschläge, Naturalbezüge sowie Abrechnungspflichten.Schwerpunkte
- Ein verbindlicher Mindestlohntarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten seit dem 1. Januar 2013.
- Der Lohn wird in drei Qualifikationsstufen (a, b, c) nach Berufsjahren und Ausbildung differenziert.
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