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Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 – Regelung für militärische Fahrerlaubnisse
Verordnung vom 07.12.2012

Zusammenfassung

Die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 regelt, wer im Bundesheer Fahrzeuge führen darf, welche Ausbildung und Prüfungen nötig sind und welche Fahrzeugklassen es gibt.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/7/2012XXIV
Verteidigung
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 regelt, wer im Bundesheer Fahrzeuge führen darf, welche Ausbildung und Prüfungen nötig sind und welche Fahrzeugklassen es gibt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wer eine Heereslenkberechtigung erhalten kann – Soldaten, Wehrpflichtige, Frauen im Ausbildungsdienst und sonstiges Verwaltungspersonal.
  • Sie definiert die verschiedenen Ausbildungsarten (Einweisung, Typ I, Typ II, Grundausbildung) und verlangt sowohl theoretische als auch praktische Schulungen.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

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1B - Burgenland Süd



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