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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Dezember 2012)
Verordnung vom 10.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Dezember 2012 für zahlreiche ausländische Dienstorte Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten verwendet werden.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/10/2012XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Dezember 2012 für zahlreiche ausländische Dienstorte Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten verwendet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat Dezember 2012 die Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage nach § 21b Abs. 1 GehG verwendet werden.
  • Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, weil die Rechtsgrundlage in § 21b Abs. 2 und 3 GehG liegt.
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