Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie gilt ab 1. Jänner 2013 für nicht kollektivvertragsfähige Arbeitgeber.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie gilt ab 1. Jänner 2013 für nicht kollektivvertragsfähige Arbeitgeber.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt im gesamten Burgenland für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 98,71 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 11,66 € pro zusätzlichem Geschoss.
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