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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2013)
Verordnung vom 11.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt ausschließlich im Bundesland Burgenland für Hausbesorger/innen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,24 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten; für Gehsteigreinigung wird 0,4347 € pro Quadratmeter berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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