Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt ausschließlich im Bundesland Burgenland für Hausbesorger/innen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,24 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten; für Gehsteigreinigung wird 0,4347 € pro Quadratmeter berechnet.
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