<!--[-->Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01‑01‑2013)<!--]-->
Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01‑01‑2013)
Verordnung vom 11.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2013 gilt und sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen definiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2013 gilt und sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen definiert.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für sämtliche private Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen (von Lehrkräften bis leitendem Personal) erhalten gestaffelte Mindestlöhne, die sich nach Berufsjahren erhöhen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.