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Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Verordnung vom 11.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2013 verbindliche Mindestlöhne für Angestellte von privaten Kindergärten, -krippen, -horten, Tagesmüttern und selbst organisierten Kindergruppen fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2013 verbindliche Mindestlöhne für Angestellte von privaten Kindergärten, -krippen, -horten, Tagesmüttern und selbst organisierten Kindergruppen fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für private Kindergärten, -krippen, -horte, Vereine, die Tagesmütter beschäftigen, sowie selbst organisierte Kindergruppen, sofern sie nicht bereits kollektivvertragsfähig sind.
  • Festgelegte Bruttomonatsgehälter für Fachkräfte (z. B. Kindergartenpädagog*innen) steigen stufenweise nach Berufsjahren, von € 1 943 im 1./2. Jahr bis € 2 689 im 39./40. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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