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Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 11.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2013 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2013 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für private Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
  • Der Mindestlohn wird nach Berufsjahren gestaffelt: von € 1 325 im 1./2. Jahr bis € 1 580 ab dem 27. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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