Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 11.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2013 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2013 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für private Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Der Mindestlohn wird nach Berufsjahren gestaffelt: von € 1 325 im 1./2. Jahr bis € 1 580 ab dem 27. Jahr.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.