Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 386,80 € brutto für Au‑Pairs fest, regelt Sachleistungen, zusätzliche Kosten für Kleidung und Kurse sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgelder und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 386,80 € brutto für Au‑Pairs fest, regelt Sachleistungen, zusätzliche Kosten für Kleidung und Kurse sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgelder und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 386,80 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
- Falls Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt werden, muss der Arbeitgeber ein Tagesgeld in Höhe eines 30‑tel des Bewertungssatzes für Sachleistungen zahlen.
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