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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. II/2012)
Verordnung vom 11.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 386,80 € brutto für Au‑Pairs fest, regelt Sachleistungen, zusätzliche Kosten für Kleidung und Kurse sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgelder und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 386,80 € brutto für Au‑Pairs fest, regelt Sachleistungen, zusätzliche Kosten für Kleidung und Kurse sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgelder und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 386,80 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
  • Falls Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt werden, muss der Arbeitgeber ein Tagesgeld in Höhe eines 30‑tel des Bewertungssatzes für Sachleistungen zahlen.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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