Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Niederösterreich
Verordnung vom 12.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2013 und betrifft Aufzüge, Warmwasser‑ und Heizungsanlagen, Grünflächen, Tiefgaragen und weitere Hausbetreuungsaufgaben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/12/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2013 und betrifft Aufzüge, Warmwasser‑ und Heizungsanlagen, Grünflächen, Tiefgaragen und weitere Hausbetreuungsaufgaben.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und nur für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die betreuten Personen monatlich 84,51 €, bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen je zusätzliches Geschoss 10,92 €.
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