Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/20/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung über die Kontrolle der Verbraucherinformation bei Fischerei‑ und Aquakulturprodukten wird um vier Punkte erweitert: Ein Verweis auf eine EU‑Verordnung, eine erweiterte Liste von Handels‑ und Wissenschaftsnamen, eine geänderte Fußnote und eine korrigierte Artenbezeichnung.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird um Ziffer 4 im § 1 erweitert, die auf die EU‑Verordnung 404/2011 verweist und damit EU‑Kontrollvorschriften in das nationale Verbraucher‑Informationssystem einbindet.
- Die Anlage zu § 3 wird um eine alphabetisch sortierte Liste neuer Handelsbezeichnungen samt wissenschaftlicher Namen von etwa 40 Fischarten ergänzt.
Dokumente (PDFs)
