Änderung des Stichtags in der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005
Verordnung vom 13.12.2012Zusammenfassung
Die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 wird geändert: Das Stichtag‑Datum in § 3 Abs. 2 wird von 31. Dezember 2012 auf 30. Juni 2013 verschoben.Bundesministerium für Inneres12/13/2012XXIV
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 wird geändert: Das Stichtag‑Datum in § 3 Abs. 2 wird von 31. Dezember 2012 auf 30. Juni 2013 verschoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass das in § 3 Abs. 2 genannte Datum von 31. Dezember 2012 auf 30. Juni 2013 verschoben wird.
- Die Änderung stützt sich auf die Ermächtigung des Bundesministeriums für Inneres nach § 5 Abs. 1 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005.
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