Zusammenfassung
Die MVÜ‑VO legt fest, wie haushaltsleitende Organe Anträge stellen müssen, wenn im Globalbudget die Auszahlungs‑ oder Aufwandsobergrenzen überschritten werden sollen. Der Antrag muss rechtzeitig, inhaltlich vollständig und über ein festes Formular eingereicht werden.Bundesministerium für Finanzen12/13/2012XXIV
Finanzwesen
Haushaltsplan
Zusammenfassung
Die MVÜ‑VO legt fest, wie haushaltsleitende Organe Anträge stellen müssen, wenn im Globalbudget die Auszahlungs‑ oder Aufwandsobergrenzen überschritten werden sollen. Der Antrag muss rechtzeitig, inhaltlich vollständig und über ein festes Formular eingereicht werden.Schwerpunkte
- Ein haushaltsleitendes Organ kann bei Überschreitung der Auszahlungs‑ oder Aufwandsobergrenze einen Antrag auf Genehmigung stellen, wobei das Verfahren und die Voraussetzungen im Bundeshaushaltsgesetz geregelt sind.
- Der Antrag muss rechtzeitig (bis spätestens 31. Dezember des Finanzjahrs) eingereicht werden, damit die Ministerin bzw. der Minister für Finanzen ihn prüfen und ggf. zustimmen kann.
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