Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Beschäftigten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport bei Journaldienst und Rufbereitschaft Anspruch auf Zulagen haben und bestimmt deren Höhe.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/14/2012XXIV
Verteidigung
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Beschäftigten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport bei Journaldienst und Rufbereitschaft Anspruch auf Zulagen haben und bestimmt deren Höhe.Schwerpunkte
- Beamte und Vertragsbedienstete des BMLVS, die außerhalb ihrer regulären Dienstzeit zu einem Journaldienst herangezogen werden, erhalten sowohl eine Journaldienstzulage für die geleistete Arbeit als auch eine Bereitschaftsentschädigung für die reine Rufbereitschaft.
- Als Bemessungsgrundlage für alle Zulagen dient der Gehaltsansatz der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V nach dem Bundesgehaltsgesetz von 1956.
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